Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Beförderung von Sendungen durch die EryDan GmbH gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in der jeweils aktuellsten Fassung. Über diese hinaus gelten für Geschäfte und Beförderungen von Sendungen durch die EryDan folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber den Vertragspartnern. Abweichungen sind nur bei entsprechender schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung von der EryDan GmbH wirksam.

1. Spezielle Regelungen für Sendungen

1.1 Von der Beförderung ausgeschlossen sind Sendungen,

• deren Inhalt von der IATA (International Air Transport Association), der ICAO (International Civil Aviation Organisation) oder einer zuständigen Behörde oder anderen Organisation als Gefahrgut oder als verbotener oder nur unter Auflagen zulässiger Sendungsinhalt eingestuft ist; oder

• für die nicht eine nach anwendbaren Zollbestimmungen erforderliche Zollerklärung abgegeben wurde; oder

• deren Beförderung gegen Aus- oder Einfuhrbestimmungen (solche können auf deutschen, internationalen, devisenrechtlichen oder anderen Vorschriften beruhen); oder

• deren Inhalt die EryDan GmbH aus Sicherheits- oder rechtlichen Gründen nicht befördern kann (ausgeschlossen sind folgende Güter: Edelmetalle, Schmuck, Edelsteine, Geld, Münzen, Wertpapiere, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Brief- oder andere Wertmarken, Unikate und andere Güter mit außergewöhnlich hohen Wert; Ausschreibungsunterlagen; lebende Tiere und lebende Pflanzen; leicht verderbliche Güter und temperaturempfindliche Ware (soweit individual rechtlich nicht anders vereinbart); Feuerwaffen, Teile davon; Munition und illegale Betäubungsmittel/Drogen sowie sterbliche Überreste (ausgenommen Urnen).

1.2. Anmeldepflichtige Sendungen

Einzelpackstücke die ein Gewicht von 500 Kg überschreiten oder eine Länge von 3,00 Meter und/oder eine Breite von 1,20 Meter und/oder eine Höhe 1,70 Meter überschreiten sind grundsätzlich anzumelden. Ohne vorherige Anmeldung ist die EryDan GmbH nicht verpflichtet die Zustellung gemäß Dienstleistungsversprechen einzuhalten.

1.3. Belieferung von Nord- und Ostseeinseln

Die Belieferung von Empfängern auf den Nord- Ostseeinseln, werden nicht im Nachtexpress durchgeführt. Zustellungszuschläge werden analog der Kosten der jeweiligen Dienstleister an die Auftraggeber weiterberechnet.

2. Auslieferung und Auslieferungshindernisse

Sendungen können nicht an Postfächer oder kodierte Adressen ausgeliefert werden. Sendungen werden an die vom Absender angegebene Empfängeradresse ausgeliefert. Ist die angegebene Adresse fehlerhaft und kann der Empfänger nicht ermittelt oder wurde die Sendung aus Zollgründen unterbewertet, so ist die EryDan GmbH verpflichtet, sich um die Rückbeförderung der Sendung zum Absender zu bemühen.

Die Kosten der Rückbeförderung trägt der Absender. Schlägt das Bemühen um Rückbeförderung fehl, so kann, ohne dass irgendeine Haftung von der EryDan GmbH gegenüber dem Absender oder einem Dritten besteht, die Sendung von der EryDan aufgegeben oder verkauft werden, wobei Erlöse mit den Transportkosten und sonstigen Kosten verrechnet werden und die danach verbleibenden Erlöse an den Absender ausgekehrt werden.

Im Hinblick auf die Besonderheiten des Nachtexpresses, erfolgt i.d.R. eine quittungslose Ablieferung in Abwesenheit des Empfängers. Diese Nachtzustellung ist eine Ablieferung im Sinne der Ziffer 13 ADSp. Die Ablieferung erfolgt an bestimmte Abstellplätze, die mit dem Auftraggeber oder dem Empfänger in Textform vereinbart werden. Die bestimmten Abstellplätze werden durch die EryDan GmbH solange genutzt, solange der bestimmte Abstellplatz, durch den Auftraggeber oder den Empfänger nicht in Textform verändert werden.

3. Verpackung

Alle Sendungen sind so zu verpacken, dass die Versandgegenstände gegen Verlust und Beschädigung geschützt sind, und andere Sendungen nicht beschädigt werden können. Die Verpackung muss das Transportgut gegen Belastungen wie Druck, Stoß, Vibration und Temperatureinflüsse, die während des Transports üblicherweise entstehen, sicher schützen. Je nach Sendungsstruktur und Beschaffenheit, können kundenindividuelle Vereinbarungen getroffen werden, die Verpackungsformen und Verpackungsarten für die Waren des Kunden abweichend von diesen AGB regelt.

4. Recht, Sendungen zu öffnen

Strassenjäger, oder durch die EryDan GmbH beauftragte Transportdienstleister sind berechtigt, Sendungen zu überprüfen und sie bei Vorliegen eines berechtigten Interesses zu öffnen. Insbesondere ist die EryDan GmbH berechtigt, (1) Sendungen stichprobenartig zu öffnen, um zu prüfen, ob eine Sendung gemäß Artikel 2 von der Beförderung ausgeschlossen ist, und (2) eine Sendung zu öffnen, wenn der Verdacht besteht, dass die Sendung, obgleich der Absender den Inhalt anders bezeichnet hat, gemäß Artikel 2 von der Beförderung ausgeschlossen ist.

5. Beförderungskosten und Rechnungsstellung

Die Beförderungskosten von der EryDan GmbH werden auf der Grundlage des jeweilig aktuellen kundenindividuellen Preisblattes oder den hinterlegten Standardtarifen berechnet. Zur Überprüfung dieser Berechnung ist es der EryDan GmbH vorbehalten, die Sendung nachzuwiegen und nachzumessen. Der Absender haftet der EryDan GmbH gegenüber für sämtliche Beförderungskosten, Lagerkosten, Zölle und Steuern, die für die Beförderungsleistung von der EryDan GmbH anfallen oder die im Interesse des Absenders oder des Empfängers oder eines Dritten entstehen, sowie für die Freistellung bzw. Erstattung hinsichtlich sämtlicher Ansprüche, Schäden, Geldstrafen und Kosten die entstehen, weil die Sendung gemäß Artikel 2 von der Beförderung ausgeschlossen ist.

Sendungen deren Volumengewicht größer ist als das Bruttogewicht, werden nach dem Volumengewicht abgerechnet. Die Berechnung des Volumengewichts wird auf Basis 1 m3 = 150 Kg durchgeführt.

Wenn nicht anders vereinbart sind Rechnungen der EryDan GmbH 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig.

Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.

6. Haftung von der EryDan GmbH

Die EryDan GmbH weist darauf hin, dass die Haftung für Güter- und Verspätungsschäden nach diesen AGB, den ADSp beschränkt ist, und empfiehlt den Abschluss einer Transportversicherung.
Soweit für den Transport die Regelungen des Warschauer Abkommens, des Montrealer Abkommen oder der CMR anzuwenden sind, gelten auch die dortigen Regelungen für Haftung und Haftungsbeschränkungen.
Wenn nicht anderes vereinbart gelten folgende vom HGB abweichende Haftungsregelungen:

6.1. Haftung

– Die Haftung für Güterschäden ist auf maximal 5.000,00 Euro je beschädigte oder in Verlust geratene Sendung begrenzt.

– Die Haftung für Güterschäden an Glassendungen ist auf 150,00 Euro je beschädigte oder in Verlust geratene Sendung begrenzt.

– Vorstehende Beschränkungen gelten nicht, wenn die Mitarbeiter der EryDan GmbH oder deren Beauftragten, vorsätzlich oder leichtfertig gehandelt haben, mit dem Wissen, dass ein Schaden mit hoher Wahrscheinlichkeit nach hätte entstehen können.

– Bei Übergabe eines Schlüssels oder ähnlichem für den Zugang zu einem gesicherten Depot, haftet die EryDan GmbH grundsätzlich für den Verlust des Schlüssels bis maximal 250 Euro je Schlüssel.

6.2 Haftungsausschluss

– Von der Haftung ausgeschlossen sind sämtliche, die nach Punkt 1 und Punkt 2 von der Beförderung ausgeschlossen sind.

– Ebenfalls wird keine Haftung für Sendungen übernommen, die nach Weisung des Empfängers an einen nicht verschließbaren Abstellplatz ausgeliefert werden

7. Fristen für Ansprüche

Alle Schäden im Rahmen des Nachtexpress müssen vom Auftraggeber oder Empfänger bis spätestens 12:00 Uhr am Ausliefertag, ist dieser ein Samstag, Sonntag oder Feiertag, am nächsten Werktag, angezeigt werden.

Eine schriftliche, detaillierte Schadensanzeige muss innerhalb von 24 Stunden nach telefonischer Meldung zu erfolgen.

Erfolgt innerhalb der Meldefrist keine Schadenmeldung, gelten Haftungsansprüche gegen die EryDan GmbH als verfristet.

Haftungsansprüche sind auch ausgeschlossen, wenn beschädigte Güter für eine Begutachtung nicht oder unvollständig oder ohne Transportverpackung für eine Begutachtung der EryDan GmbH zu Verfügung gestellt werden.

8. Sendungsversicherung

Die EryDan GmbH kann für den Absender eine Versicherung gegen Verlust oder Beschädigung der Sendung bis zur Höhe ihres tatsächlichen Barwertes abschließen; Voraussetzung ist eine frühzeitige Beauftragung und Bezahlung der Versicherungsprämie durch den Absender. Folgeschäden, mittelbare Schäden sowie Verlust oder Schaden wegen Verzögerung bei der Beförderung sind von der Versicherung nicht abgedeckt.

9. Nicht zurechenbare Umstände

Für Schäden, die aufgrund von der EryDan GmbH nicht zurechenbarer Umstände entstehen, haftet die EryDan GmbH nicht. Als solche Umstände gelten insbesondere: höhere Gewalt (z. B. Erdbeben, Zyklone, Sturm, Flut, Nebel, Krieg, Flugzeugunglück, Embargo); Beschaffenheit der Sendung; Aufruhr und Unruhen; jede Handlung oder Unterlassung einer Person, die weder in den Diensten von der EryDan GmbH steht noch Erfüllungsgehilfe von der EryDan ist (z. B.: Absender, Empfänger, dritte Partei, Zoll- oder andere Beamte); Arbeitskampf; elektrische oder magnetische Schäden an oder Löschung von elektronischen oder photographischen Bildern, Daten oder Aufzeichnungen. Ebenso haftet die EryDan GmbH nicht für Schäden und Verluste, die durch fehlende, fehlerhaft oder unvollständige Datenübertragung entstehen.

10. Zusicherungen und Haftung des Absenders

Der Absender hat der EryDan GmbH die Schäden zu ersetzen und von jeder Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Schäden freizustellen, die daraus entstehen, dass der Absender gegen anwendbare Gesetze oder Verordnungen verstößt oder dass eine der folgenden Anforderungen nicht erfüllt ist:

• alle durch den Absender oder seine Vertreter gemachten Angaben sind vollständig und wahrheitsgemäß;
• die Sendung wurde in nicht frei zugänglichen Räumen vorbereitet;
• die Sendung wurde durch den Absender oder zuverlässiges Personal vorbereitet;
• die Sendung war während ihrer Vorbereitung, Lagerung und Beförderung zu EryDan vor unbefugten Eingriffen geschützt;
• die Sendung ist ordnungsgemäß bezeichnet, adressiert und verpackt, so dass sie bei normaler sorgfältiger Behandlung sicher befördert werden kann;
• die von der EryDan GmbH vorgegebenen Lade- und Abfahrtszeiten sind stringent einzuhalten. Bei Verspätungen besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf die pünktliche Zustellung in der folgenden Nacht.
• alle anwendbaren Zoll-, Import-, Export- und anderen rechtlichen Vorschriften sind eingehalten worden;
• mit Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrages begründen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bindende und einklagbare Verpflichtungen des Absenders.

Der Absender sichert zu, dass die vorstehenden Anforderungen erfüllt sind.

11. Dienstleister/Beförderungsroute / Schnittstellenkontrolle

Der Absender akzeptiert die von der EryDan GmbH ausgewählten Dienstleister, solange die im Vertrag definierte Qualität eingehalten oder keine besonderen gravierenden Verfahrensfehler entstehen.

Der Absender ist mit jeder Streckenführung und deren Änderung sowie mit der Einlegung von Zwischenstopps einverstanden.

Die EryDan GmbH ist nicht zur Dokumentation von Schnittstellenkontrollen verpflichtet.

12. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäfts- bedingungen unterliegen bei internationalen Sendungen dem Recht des Abgangs- landes der Sendung. Ansonsten gilt deutsches Recht.

Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsangelegenheiten ist München, soweit dem keine anderen zwingenden Rechtsvorschriften entgegenstehen.

13. Geheimhaltung und Datenschutz

Grundsätzlich unterliegen alle Vereinbarungen und Verträge der EryDan GmbH und ihren Vertragspartner der Geheimhaltungspflicht. Die Vertragspartner verpflichten sich Informationen aus Vertragsgegebenheiten und Vertragsverhandlungen, Dritten nicht zu offenbaren oder zugänglich zu machen. Ausgenommen sind Informationen an Dritte (Verrichtungsgehilfen), die direkt mit dem Transport/Lagerung von Sendungen durch die EryDan verbunden sind, oder Offenbarungsverpflichtungen, die durch Behörden oder Gerichte angewiesen wurden.

Weitere Informationen zum Datenschutz sind den Kundeninformationen zum Datenschutz zu entnehmen.

14. Salvatorische Klausel

Ist eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon nicht beeinflusst.

Stand: Januar. 2023